Kategorie:Einstufung

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Die sogenannten "Einstufungen" verkörperten den "Herrschaftsanspruch der SED" im Bereich der Unterhaltungsmusik. Seit den 1950er Jahren hatten sich zunächst die damals noch dominierenden Berufsmusiker, ab den 60ern auch Laien- bzw. Amateurmusiker regelmäßig einem Vorspiel vor einer Jury aus kulturpolitischen und berufsständischen Sachverständigen zu unterziehen. Von deren Beurteilung war dann die Erteilung einer "Spielerlaubnis" (als Ausweisdokument im Musikerslang "Pappe" genannt) abhängig, ohne die man nicht öffentlich auftreten durfte. Formal wurde dieses System mit Qualitätsstandards bei öffentlichen Darbietungen und einer rechtssicheren Honorarverordnung begründet. De facto diente es aber vor allem dazu, alle Akteure (Musiker und Bands) zu registrieren und kontrollieren und somit deren Szene für die DDR-Behörden höchstmöglich transparent zu halten. Zudem konnten missliebige Musiker durch den Entzug der Spielerlaubnis reglementiert und bei Bedarf kriminalisiert bzw. zu illegaler Tätigkeit gezwungen werden. Aus diesen Gründen wurde das Einstufungs-System ab Anfang der 1980er Jahre von Teilen der stärker politisierten Punk-Szene als staatliches Repressions-Instrument für Zensur und Überwachung konsequent und vollständig abgelehnt.

Literatur: "Fördern und fordern: das Einstufungs-System", in: Florian Lipp "Punk und New Wave im letzten Jahrzehnt der DDR. Akteure – Konfliktfelder – musikalische Praxis" (Münster / New York 2021), S.58 | www.bpb.de


In der Kategorie sind prinzipiell nicht jede/jeder Bands und Musiker*innen erfasst, die tatsächlich eine Einstufung durchlaufen haben bzw. mit einer offiziellen "Spielerlaubnis" aufgetreten sind. Denn das trifft auf den größten Teil aller bis Ende 1989 aktiven Künstler*innen zu, wodurch die Kategorie ihre Übersichtlichkeit und Informationsgehalt verlieren würde.
Erfasst sind dagegen alle Bands und Personen, bei denen die Frage der Einstufung eine besondere Stellung innerhalb der Biographie innehatte: